Impressum for German Lawyers — Complete Checklist 2026

What must a German lawyer Impressum contain? TMG §5, BRAO, Berufshaftpflicht, DSGVO — complete checklist 2026.

Einleitung: Warum das Impressum für Rechtsanwälte Pflicht ist

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine eigene Website betreiben, ist ein korrektes Impressum keine Kür — es ist gesetzliche Pflicht. Zwei Rechtsgrundlagen greifen dabei gleichzeitig: das Telemediengesetz (TMG) § 5 verpflichtet alle Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien zur vollständigen Anbieterkennzeichnung, und die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) § 43b regelt ergänzend die zulässige Form der anwaltlichen Werbung im Internet.

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist in Deutschland einer der häufigsten Auslöser für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Kosten einer solchen Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Abmahnverein können mehrere Hundert Euro betragen — ganz abgesehen vom Reputationsschaden. Für Rechtsanwälte kommt hinzu, dass das Fehlen berufsrechtlicher Angaben (Kammer, Zulassungsstaat) auch eine Verletzung anwaltlicher Berufspflichten darstellen kann.

Diese Checkliste fasst alle Pflichtangaben zusammen, erläutert typische Fehler und zeigt, wie Sie Ihre Kanzleiwebsite in wenigen Minuten auf Konformität prüfen können.

Pflichtangaben im Impressum — vollständige Checkliste

Folgende Angaben sind nach § 5 TMG in Verbindung mit dem anwaltlichen Berufsrecht für das Impressum einer Rechtsanwaltskanzlei verpflichtend:

  • Vollständiger Name / Kanzleibezeichnung: Vor- und Nachname des Rechtsanwalts oder die vollständige Bezeichnung der Kanzlei (z. B. „MĂĽller & Partner Rechtsanwälte PartGmbB").
  • Ladungsfähige Anschrift: Die vollständige Postanschrift der Kanzlei (kein Postfach). Bei Briefkastenanwälten ist der tatsächliche Sitz maĂźgeblich.
  • Kontaktdaten: Telefonnummer und E-Mail-Adresse — beide sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verpflichtend. Eine Kontaktseite ohne direkte E-Mail genĂĽgt nicht.
  • Berufsbezeichnung: „Rechtsanwalt" oder „Rechtsanwältin", wie sie im Zulassungsstaat verliehen wurde. Ist der Anwalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen (z. B. „Avocat" aus Frankreich), ist die ursprĂĽngliche Berufsbezeichnung nebst Zulassungsstaat anzugeben.
  • Staat der Zulassung: Bei inländischen Rechtsanwälten: „Bundesrepublik Deutschland". Bei Anwälten aus anderen EU-Staaten: der jeweilige Mitgliedstaat.
  • Zuständige Rechtsanwaltskammer (RAK): Name und Anschrift der zuständigen Kammer, z. B. „Rechtsanwaltskammer Berlin, LittenstraĂźe 9, 10179 Berlin". Die zuständige Kammer richtet sich nach dem Ort der Zulassung.
  • Berufsrechtliche Regelungen: Angabe der maĂźgeblichen berufsrechtlichen Regelungen — mindestens BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und BORA (Berufsordnung fĂĽr Rechtsanwälte), ergänzt durch das RVG (RechtsanwaltsvergĂĽtungsgesetz). Ein Verweis auf den BRAK-Link (brak.de) erfĂĽllt die Pflicht zur leichten Auffindbarkeit.
  • Handelsregistereintrag (sofern zutreffend): Kanzleien, die in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG, PartGmbB), GmbH oder GbR mit Handelsregistereintrag betrieben werden, mĂĽssen die HRB-Nummer und das Registergericht nennen.

Umsatzsteuer-ID nach § 27a UStG

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) muss im Impressum nur dann angegeben werden, wenn die Kanzlei umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt oder grenzüberschreitende (innergemeinschaftliche) Dienstleistungen innerhalb der EU anbietet. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind von dieser Pflicht grundsätzlich befreit.

In der Praxis verfügen die meisten Rechtsanwaltskanzleien über eine USt-IdNr. (Format: „DE" + 9 Ziffern) und sollten diese im Impressum aufführen, da internationale Mandanten (z. B. aus Österreich, der Schweiz oder anderen EU-Ländern) sie für ihre Vorsteuerabzugsberechtigung benötigen.

Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt ist nach § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 € pro Versicherungsfall zu unterhalten. Für Partnerschaftsgesellschaften mbB (PartGmbB) gilt die erhöhte Mindestdeckung von 2.500.000 € nach § 51a BRAO.

Obwohl eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Angabe des Versicherers im Impressum nicht besteht, empfehlen namhafte Abmahnrechtler und Kammerveröffentlichungen, folgende Angaben ins Impressum aufzunehmen:

  • Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens (z. B. Allianz, R+V, ZĂĽrich).
  • Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, sofern dieser auf Deutschland oder den EWR begrenzt ist (§ 51 Abs. 4 BRAO: Pflicht zur Information bei geografischer Beschränkung).

Diese Transparenz stärkt das Vertrauen potenzieller Mandanten und kommt einer Anforderung der BRAK-Musterangaben nahe, die von vielen Kammern als Best Practice kommuniziert wird.

Datenschutzerklärung nach DSGVO und BDSG

Neben dem Impressum muss jede Kanzleiwebsite eine Datenschutzerklärung vorhalten. Die Rechtsgrundlagen liegen in Art. 13 und 14 DSGVO ( Informationspflichten bei Direkterhebung bzw. nicht beim Betroffenen erhobene Daten) sowie im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) für nationale Besonderheiten.

Eine rechtskonformer Datenschutzerklärung für eine Rechtsanwaltskanzlei muss mindestens enthalten:

  • Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO): Name, Anschrift und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Kanzleiinhaber oder die Kanzlei als juristische Person).
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Z. B. Kontaktformular (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Vertragsanbahnung), Mandatsbeziehung, Newsletter (Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
  • Datenschutzbeauftragter (DSB): Anwaltskanzleien sind zur Benennung eines DSB verpflichtet, wenn sie regelmäßig mehr als 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen (§ 38 BDSG). Auch bei der Verarbeitung besonderer Kategorien (z. B. Gesundheitsdaten von Mandanten) kann eine DSB-Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl bestehen. Der Name und die Kontaktdaten des DSB mĂĽssen in der Datenschutzerklärung veröffentlicht werden.
  • Betroffenenrechte (Art. 15–21 DSGVO): Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, DatenĂĽbertragbarkeit und Widerspruchsrecht — jeweils mit Angabe des Ansprechpartners.
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Verweis auf die zuständige Landesdatenschutzbehörde (z. B. BlnBDI fĂĽr Berlin, BayLDA fĂĽr Bayern).

Cookie-Banner-Anforderungen (TDDDG / ePrivacy)

Seit Inkrafttreten des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, früher TTDSG) gelten in Deutschland verschärfte Anforderungen an Cookie-Einwilligungen. Folgende Punkte sind für Kanzleiwebsites besonders relevant:

  • Technisch notwendige Cookies (Session, CSRF) benötigen keine Einwilligung — alle anderen (Analytics, Marketing) schon.
  • Der Cookie-Banner muss die Ablehnung genauso einfach gestalten wie die Zustimmung — ein „Alle ablehnen"-Button muss genauso prominent platziert sein wie „Alle akzeptieren".
  • VorausgefĂĽllte Checkboxen (pre-checked) sind rechtswidrig.
  • Einwilligungen mĂĽssen dokumentiert und widerrufbar sein (Art. 7 DSGVO).

Häufige Fehler im Impressum von Rechtsanwälten

  • Fehlende Rechtsanwaltskammer: Viele Kanzleien geben keine oder eine falsche Kammer an. Die Kammer richtet sich nach dem Ort der Zulassung, nicht nach dem Kanzleisitz.
  • Kein Verweis auf RVG: Das RechtsanwaltsvergĂĽtungsgesetz ist neben BRAO und BORA als maĂźgebliche berufsrechtliche Regelung zu nennen.
  • Fehlender Datenschutzbeauftragter bei > 20 Mitarbeitern: Größere Kanzleien ĂĽbersehen oft die DSB-Pflicht nach § 38 BDSG.
  • Veralteter Impressumsgenerator: Online-Generatoren aus dem Jahr 2018– 2021 berĂĽcksichtigen weder das TDDDG noch aktuelle BRAK-Empfehlungen.
  • Fehlende E-Mail-Adresse: Ein Kontaktformular ersetzt die E-Mail-Adresse im Impressum nach herrschender Rechtsprechung nicht.
  • Falsches Format der USt-IdNr.: „DE" muss dem Nummernblock vorangestellt sein; Leerzeichen oder Bindestriche sind unzulässig.
  • Impressum nicht erreichbar: Das Impressum muss von jeder Unterseite der Website aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Compliance in 3 Minuten prüfen — So geht's

Eine manuelle Überprüfung aller gesetzlichen Anforderungen ist zeitaufwendig und fehleranfällig — insbesondere wenn sich Rechtsgrundlagen (wie das TDDDG 2023 oder DSGVO-Leitlinien des EDSA) regelmäßig ändern. Automatisierte Compliance-Scanner können diese Arbeit abnehmen:

  • Impressum-Check: Automatische Erkennung fehlender Pflichtangaben (Kammer, Berufsbezeichnung, Kontaktdaten, RVG-Verweis).
  • DSGVO-Analyse: PrĂĽfung der Datenschutzerklärung auf vorhandene Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und DSB-Angabe.
  • Cookie-Audit: Erkennung von Dark Patterns im Cookie-Banner, vorausgefĂĽllten Checkboxen und fehlenden Ablehnungsoptionen.
  • Sicherheitsheader: PrĂĽfung auf HTTPS-Erzwingung (HSTS), Content Security Policy und weitere technische Sicherheitsanforderungen.

Juralex Audit führt all diese Prüfungen automatisch durch und liefert einen priorisierten Bericht — inklusive konkreter Handlungsempfehlungen für jede erkannte Lücke. Der Scan dauert weniger als drei Minuten und ist ohne technisches Vorwissen durchführbar.

Ist Ihr Impressum wirklich vollständig?

Juralex Audit prüft Impressum, DSGVO-Konformität, Cookie-Banner und Sicherheitsheader Ihrer Kanzleiwebsite — automatisch, in unter 3 Minuten.

Impressum jetzt prüfen → kostenloser Scan